AGB's

Wir bitten Sie bevor wir gmeinsam Abheben die Geschäfsbedingungen zu bestätigen!
Allgemein

Florian Pöttinger – Tandem.Tirol, nachfolgend Tandem.Tirol organisiert Tandemgleitschirmflüge und ist selbst auch Veranstalter der Flüge. Ein Teil der Flüge wird durch selbständige Tandempiloten übernommen, in diesem Fall sind diese Tandempiloten Veranstalter der Leistung und Vertragspartner des Fluggastes (Passagier). Als Veranstalter und Vertragspartner gilt der Unternehmer am Flugticket, welches vor dem Tandemflug ausfüllt werden muss. Das Flugticket ist gleichzeitig auch Rechnung der Leistung. Weicht der Tandempilot, der das Flugticket ausstellt von der Person Florian Pöttinger – Tandem.Tirol ab, so haftet Tandem.Tirol für die Auswahl eines geeigneten und sicherheitsbewussten Tandempiloten, nicht aber für die Leistung (Tandemflug) selbst. Die Beförderung von Personen im Tandemgleitschirm und alle sonstigen Dienstleistungen die Tandem.Tirol erbringt, unterliegen dem österreichischen Recht, insbesondere den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen, sowie den folgenden Bedingungen. Vor Antritt des Fluges hat der Passagier (bei Kindern ein Erziehungsberechtigter bzw. eine erwachsene Begleitperson) den Beförderungsvertrag aufmerksam durchzulesen und mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Unmittelbar vor dem Start wird der Passagier vom Piloten in die Startvorgänge eingewiesen. Sollte der Passagier diese Einweisung nicht verstehen oder ihr aus irgendeinem Grunde nicht Folge leisten können, so hat er dies dem Piloten unverzüglich mitzuteilen.

Versicherung und Haftungsbeschränkungen

Zu Gunsten des Tandempassagiers und der mit ihm beförderten Sachen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bei Air&More abgeschlossen. Eine Ersatzpflicht von Tandem.Tirol, oder des Tandempiloten ist nur dann gegeben, wenn der Schaden durch eine Handlung oder Unterlassung von Tandem.Tirol, oder ihrer Leute oder Personen, derer sie sich zur Erfüllung des Beförderungsvertrages bedient, vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Eine Haftung ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn von Seiten des Beförderers und seiner Leute alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen wurden oder diese Maßnahmen nicht getroffen werden konnten. Die Haftung des Beförderers beschränkt sich für die mitbeförderten Sachen des Tandempassagiers auf die Höhe der dafür abgeschlossenen Versicherung. Darüber hinausgehende Ansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Für die stoßsichere Verpackung mitgeführter Foto- und Filmgeräte sowie sonstiger Wertgegenstände ist der Passagier selbst verantwortlich. Die Gegenstände sind so zu befestigen, dass ein Verlust im Laufe des Fluges ausgeschlossen werden kann. Spitze, scharfe oder gläserne Gegenstände, Waffen, unter Druck stehende Behälter, Spreng- und Zündmittel sowie pyrotechnische Leuchtsätze dürfen nicht auf den Flug mitgenommen werden. Tandem.Tirol, haftet nicht für Schäden, die auf dem Wege zum Startplatz und vom Landeplatz eintreten. Ausschluss oder Beschränkung der Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten der Angestellten, selbständigen Tandempiloten und Bevollmächtigten von Tandem.Tirol.

Meldepflicht von Gesundheitsbeeinträchtigungen

Der Passagier ist verpflichtet, Tandem .Tirol und den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes ein erhöhtes Risiko für ihn besteht, oder er dadurch Einschränkungen in seinen Bewegungen hat, die zu einer erhöhten Verletzungsgefahr bei Start und Landung führen könnten. In jedem Fall meldepflichtig sind:


- schwere Unfälle innerhalb der letzten 12 Monate.
- Einschränkungen im Bewegungsapparat.


- ernsthafte Erkrankungen an Herz, Wirbelsäule, Bandscheiben, sowie Bluthochdruck, Organleiden oder ähnlichem. Ernsthaft ist, sobald man in ärztlicher Behandlung war oder ist.


- innerhalb der letzten 12 Monate an seelischen oder psychischen Defekten (Drogensucht, Bewusstseinstörung oder ähnlichem) gelitten hat oder daran noch leidet.


- innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol zu sich genommen hat.

Bei Unklarheit über die fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich bei seinem Hausarzt darüber zu informieren.

Ausrüstung

Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), wenn möglich feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und Handschuhe zu tragen. Tandem.Tirol verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen.

Termine und Durchführung

Tandem.Tirol bietet ganzjährig Tandemflüge an. Einschränkungen dazu ergeben sich durch das Wetter und in den einzelnen Fluggebieten aufgrund der Betriebszeiten von den Bergbahnen. Für Terminreservierungen steht ein Onlinekalender auf www.Tandem.Tirol zur Verfügung. Weitere Termine können in einem Formular auf der Homepage angefragt werden. Ebenfalls können Termine telefonisch oder per Mail vereinbart werden. 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Durchführung der Tandemflüge besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse am Fluggebiet nicht zulassen. Bei Terminverschiebung oder kurzfristigen Ausfall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Tandem.Tirol ist sehr bemüht rechtzeitig Informationen über die Durchführbarkeit des Fluges zu geben. Wetterbedingte Absagen bedürfen keiner objektiven Nachweise, es genügt der subjektive Eindruck des verantwortlichen Piloten. Die Flugdauer ist abhängig von diversen Wettereinflüssen, was zur Folge hat, dass keine einheitliche Flugzeit garantiert werden kann. Der Passagier ist verpflichtet bei Start und Landung sowie während des Fluges den Anweisungen des Piloten Folge zu leisten.

Zahlungskonditionen/ Gültigkeit Gutschein

Der Besteller eines Gutscheines verpflichtet sich durch die Bestellung verbindlich zur Bezahlung des Kaufpreises innerhalb 7 Tage ohne Abzug nach erhalt des Gutscheines. Bei Buchung eines Tandemfluges ohne Gutschein ist der Flugpreis unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zahlbar. Gutscheine verfallen 36 Monate nach Ausstellungsdatum. Sonderregelungen sind nach Absprache im Einzelfall möglich. Gutscheine sind am Flugtag mitzubringen und dem Piloten zu übergeben.

Widerrufsrecht

Ansprüche auf Rückzahlung des Kaufpreises bestehen nach dem KSchG innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Gutscheines ohne Angabe von Gründen. Es genügt die Rücksendung des Gutscheines innerhalb dieser Frist.

Stornokosten

Der Fluggast kann jederzeit vom vereinbarten Veranstaltungstermin per Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. zurücktreten. Rücktritte bis 4 Tage vor dem gebuchten Termin sind kostenfrei möglich, ab 3 Tage bis 24 Stunden vorher werden Stornokosten von 50% verrechnet. Gutscheine und Tickets werden mit einer Stornierung ungültig und werden nach Erhalt der Stornozahlung wieder gültig. Eine Rückerstattung des restlichen Kaufpreises ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Gutscheine bzw. Tickets der Vertriebspartner. Für Rücktritte innerhalb von 24 Stunden betragen die Stornokosten 100%. Gutscheine und Tickets werden als "no show" abgerechnet.

Nutzungsrecht von Bild- und Filmmaterial

Der Fluggast stimmt ausdrücklich einer Verwendung der durch Tandem.Tirol bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu.

Risikobelehrung

Wir weisen darauf hin, dass beim Paragleiten auch bei größter Sorgfalt und optimalem Flugverlauf, Unfälle mit erheblichen Verletzungsfolgen (z.B. Verstauchungen, Knochenbrüche, Halswirbelsäulenprellungen, Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnerschütterungen, im Extremfall Tod,…) nicht ausgeschlossen werden können. Erhöhtes Risiko besteht beim Start und der Landung durch unrichtiges Aufkommen, Auftreten oder Stürze.

Schlussbestimmungen

Für alle Streitigkeiten aus diesem Beförderungsvertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für 6130 Schwaz zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.

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    Nur Mitgliedern dieses exclusiven Gleitschirmvereins ist es gestattet in Schwaz zu fliegen.
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    Das Alpengasthaus Pirchner Ast liegt direkt am Startplatz und verfügt über eine der besten Aussichten Tirols.
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    Nach spannenden Tagen genau das richtige Programm um wieder zu entspannen.
  • offizieller Erlebnispartner

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    Unzählige Erlebnisgutscheine für jeden Anlass. Bei Tandem.Tirol kannst du alle Tandem Gleitschirmflüge einlösen.
  • Klettern, springen, schwingen

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    Im Abenteuerpark Achensee kann sich gross und klein über viele Stunden inmitten der Natur austoben.
  • offizieller Erlebnispartner

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    Auch hier findest du jede Menge Erlebnisgutscheine zum Verschenken, vom Dinner bis zum Fallschirmsprung.
  • offizieller Erlebnispartner

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    Rafting, Canyoning, Skifahren, Snowboarden, Paragliding, Surfen, Biken, Ballonfahren.
  • Partner Tandemflüge

    Partner Tandemflüge

    Eine weitere Plattform um in die dritte Dimension abzuheben. Wir sind alle ein grosses Team aus flugbegeisterten Piloten.
  • Gleitschirmschmiede

    Gleitschirmschmiede

    Die Gleitschirmschmiede aus Tirol, aus der wir unsere Schirme beziehen und unsere jährlichen Schirmchecks durchführen lassen..
  • Transport auf den Berg

    Transport auf den Berg

    Ob Schilauf, Wandern, Paragleiten oder chillen auf den Almhütten, die Rofanseilbahn bringt dich hin.
  • Flugsicherung

    Flugsicherung

    Die Austro Control überwacht und regelt den Luftraum über Österreich.
  • Wettertechnik

    Wettertechnik

    Unser Partner im Bereich Wettertechnik. Unsere Fluggebiete sind bestens ausgestattet mit modernsten Wetterstationen.
  • Tandem Partner

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    Auch hier können sie Flüge am Achensee buchen. Einer für alle, alle für einen!
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